Vom Hund und vom Schwanz : zum Verhältnis von Exekutive und Legislative. Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage 2012. Hrsg. von Detlef Horster - Paperback
2013, ISBN: 9783942393638
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Ges… More...
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem großen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Gesch 2 9783942393638 +++++ 30 Jahre Antiquariat Christmann in Wiesbaden +++++ Wir liefern außer nach Deutschland, nur noch nach Schweiz / Holland / Belgien / Italien / GB / USA / +++ We now only deliver to Switzerland / Holland and Belgium / Italy / GB / USA +++ Keine Lieferung nach Österreich ++++, DE, [SC: 2.50], gewerbliches Angebot, [GW: 156g], 1. Aufl., Banküberweisung, PayPal, Selbstabholung und Barzahlung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Expédition internationale<
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Vom Hund und vom Schwanz : zum Verhältnis von Exekutive und Legislative. Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage 2012. Hrsg. von Detlef Horster - Paperback
2013, ISBN: 9783942393638
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Ges… More...
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem großen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. 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1. Aufl. 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit wie man uns sagt auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. 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Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Gesch 2 9783942393638 Versand D: 2,50 EUR Vollziehende Gewalt ; Gesetzgebende Gewalt ; Aufsatzsammlung, Recht, Politik, Politik / Politologie / Politikwissenschaft / Politische Systeme / Politische Theorie / Utopie / Demokratie / Gesellschaft / Gesellschaftsordnung /, [PU:Weilerswist : Velbrück Wiss.]<
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Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Grossteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermassen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Masse aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der massgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem grossen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutzniesser gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. 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Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. 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Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. 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Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen. Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Buch 22.3 x 14.1 x 1.0 cm , Velbrück, Velbrück<
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2013, ISBN: 9783942393638
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[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem großen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Gesch 2 9783942393638 +++++ 30 Jahre Antiquariat Christmann in Wiesbaden +++++ Wir liefern außer nach Deutschland, nur noch nach Schweiz / Holland / Belgien / Italien / GB / USA / +++ We now only deliver to Switzerland / Holland and Belgium / Italy / GB / USA +++ Keine Lieferung nach Österreich ++++, DE, [SC: 2.50], gewerbliches Angebot, [GW: 156g], 1. Aufl., Banküberweisung, PayPal, Selbstabholung und Barzahlung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Expédition internationale<
Horster, Detlef:
Vom Hund und vom Schwanz : zum Verhältnis von Exekutive und Legislative. Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage 2012. Hrsg. von Detlef Horster - Paperback2013, ISBN: 9783942393638
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Ges… More...
[PU: Weilerswist : Velbrück Wiss.], 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem großen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Gesch 2 9783942393638 +++++ 30 Jahre Antiquariat Christmann in Wiesbaden +++++ Wir liefern außer nach Deutschland, nur noch nach Schweiz / Holland / Belgien / Italien / GB / USA / +++ We now only deliver to Switzerland / Holland and Belgium / Italy / GB / USA, DE, [SC: 2.50], gewerbliches Angebot, [GW: 156g], 1. Aufl., PayPal, Selbstabholung und Barzahlung, Offene Rechnung (Vorkasse vorbehalten), Internationaler Versand<
Vom Hund und vom Schwanz : zum Verhältnis von Exekutive und Legislative. Hannah-Arendt-Lectures und Hannah-Arendt-Tage 2012. Hrsg. von Detlef Horster 1. Aufl. - Paperback
2013
ISBN: 9783942393638
1. Aufl. 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es hö… More...
1. Aufl. 95 S. ; 23 cm kart., Softcover/Paperback, Exemplar in gutem Erhaltungszustand Wenn ökonomische Interessen und ominöse Märkte zur Desintegration der Gesellschaft führen, ist es höchste Zeit, das Primat der Politik zu stärken. Gegenüber der medialen Logik einer 'Darstellungspolitik', bei der es weniger um Inhalte als um Unterhaltung und Quoten geht, gilt es, die Logik der 'Entscheidungspolitik' zu stärken, der es um die Inhalte und Substanz von Politik geht. In den Beiträgen dieses Bandes wird das Spannungsverhältnis zwischen demokratischen Entscheidungsformen und der Praxis vor allem der Bundesregierung beleuchtet; anhand des Politikkonzepts von Hannah Arendt nach den Beziehungen zwischen Parlament und Regierung in unserem Regierungssystem gefragt; ferner werden die Mechanismen und Strukturen herausgearbeitet, mit denen die Realisierung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Geschlechtergleichheit oder auch die Umsetzung der Anti-Diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder umgangen werden. »Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit wie man uns sagt auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der maßgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem großen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen.« (Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Gesch 2 9783942393638 Versand D: 2,50 EUR Vollziehende Gewalt ; Gesetzgebende Gewalt ; Aufsatzsammlung, Recht, Politik, Politik / Politologie / Politikwissenschaft / Politische Systeme / Politische Theorie / Utopie / Demokratie / Gesellschaft / Gesellschaftsordnung /, [PU:Weilerswist : Velbrück Wiss.]<
ISBN: 9783942393638
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Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Grossteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermassen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Masse aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. E. heute noch relevant, weil sie die zwangsläufige Konsequenz einer 'Verhandlungsdemokratie' sind, in der von der Exekutive Problemlösungen an 'Runden Tischen' gesucht werden im Kreise der massgeblich betroffenen Interessenten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer politischen Opposition. Da solche Verhandlungen häufig in freiwilligen Vereinbarungen münden und damit den Verzicht auf die Einschaltung des Gesetzgebers zur Folge haben, wird der Souverän hier vollständig übergangen. Transparenz könnte der Erosion parlamentarischer Legitimation möglicherweise Einhalt gebieten – gefragt wäre das Parlament dann nicht in erster Linie als Gesetzgeber sondern als Ort öffentlicher Debatte und der Diskussion von Alternativen. Kommen wir zur Reputation der Abgeordneten, denen anscheinend viele Bürgerinnen und Bürger mehr Eigennutz als Gemeinnutz unterstellen. Ich meine, Sie tun damit einem grossen Teil der Parlamentarier unrecht. Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutzniesser gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen. Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Bücher > Fachbücher > Politikwissenschaft > Politische Theorien 22.3 cm x 14.1 cm x 1.0 cm mm , Velbrück, Taschenbuch, Velbrück<
ISBN: 9783942393638
Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil de… More...
Das Generalthema der 15. Hannah-Arendt-Tage legt den Schwerpunkt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Ich halte es nicht grundsätzlich für problematisch, dass ein Großteil der Gesetzesvorhaben in der Exekutive vorbereitet wird. Der deutsche Parlamentstypus ist eine Mischung aus Arbeits- und Redeparlament, die Regierung wird von der Mehrheit der Abgeordneten getragen. Auch die hiermit verbundene Praxis der Fraktionsdisziplin bei Abstimmungen halte ich für legitim. Man könnte sogar die These vertreten, dass diese Fraktionsdisziplin es Lobbyisten erschwert, einzelne Abgeordnete zu ihren Handlangern zu machen. Nicht verhindern kann sie allerdings skandalöse Fälle parlamentarischer Lobbyarbeit wie wir sie gerade am Beispiel des Meldegesetzes erlebt haben. Hier hatten offensichtlich die am Adressenhandel interessierten Kreise nach dem erfolglosen Einwirken auf die Ministerialbürokratie nicht aufgegeben und 'ihr Glück' nunmehr erfolgreich bei den 'zuständigen' Parlamentariern versucht. Was die oben dargestellte Gefährdung des Primats der Politik angeht, so gilt sie für Exekutive und Legislative gleichermaßen. Das Parlament wäre hier allerdings in besonderem Maße aufgerufen 'sinnstiftend' zu wirken und einer Politik der Verantwortungsverweigerung, die sich auf Sachzwänge beruft und 'Alternativlosigkeit' zu ihrem Markenzeichen gemacht hat, entgegenzutreten. Wenn man von einem Legitimitätsverlust des Parlaments spricht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Abgeordneten gefährdet ist, so hat dies andere Gründe. Die aktuelle Eurokrise sowie die mehr oder weniger hilflosen Versuche auch der deutschen Regierung, den Kollaps der Finanzmärkte und damit – wie man uns sagt – auch des gesamten Europäischen Integrationsprojekts – zu verhindern, hat die Ohnmacht des Deutschen Bundestages überdeutlich gemacht. Hieran ändern m. E. auch die Versuche des Bundesverfassungsgerichts nichts, die nur dazu führen, dass Parlamentarier Entscheidungen legitimieren sollen, deren Tragweite und Auswirkungen sie nicht überblicken können. Andere Beispiele sind inzwischen Geschichte. Ich rede von den 'Geheimverhandlungen' der Bundesregierung mit der Stromwirtschaft zur Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sowie zuvor der ähnlich zustande gekommene Konsens der rot-grünen Bundesregierung mit dem gegenteiligen Inhalt. In beiden Fällen konnte der Bundestag die Vereinbarungen lediglich ratifizieren nicht aber inhaltlich verändern. Die Beispiele sind m. 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Umso unverständlicher ist es, warum diese nicht aktiv daran arbeiten, dem Verdacht unredlicher Vorteilsnahme und mangelnder Unabhängigkeit entgegenzutreten. Seit knapp 10 Jahren scheitert die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption an der Weigerung des Bundestages den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Nach wie vor unbefriedigend ist aus unserer Sicht die Regelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Sie werden derzeit in drei Stufen publiziert bis zur Höchststufe von 7000 EUR. Gerade einflussreiche und prominente Abgeordnete kassieren ein Vielfaches dieses Betrages für Vorträge vor interessierten Kreisen. Wir halten eine betragsgenaue Offenlegung unter Nennung des Absenders für erforderlich. Das Verschleiern der Nutznießer gut bezahlter Dienstleistungen durch das Zwischenschalten von Redneragenturen dient sicherlich nicht der Vertrauensbildung. Unverständlich ist für uns auch, warum nicht mehr Parlamentarier aus eigenem Interesse Forderungen unterstützen, die auf mehr Transparenz des Handelns der Exekutive sowie die Offenlegung von Interesseneinflüssen abzielen. Nennen möchte ich die Verbesserung der Informationsfreiheitsgesetze, die Durchsetzung aussagefähiger Transparenzgebote zur Tätigkeit von Lobbyisten sowie zu den Interessenkonflikten von Sachverständigen, die an der regierungsinternen Vorbereitung von Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Es wäre aus unserer Sicht eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass im Zuge der Entscheidungsvorbereitung alle betroffenen Interessen gehört und eine ausgewogene und unparteiische Interessenbeteiligung stattgefunden hat. Wir stellen uns vor, dass die Initiatoren gesetzlicher Regelungen – seien es die Bundesregierung, der Bundesrat oder Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages – verpflichtet werden, der Begründung des Gesetzesentwurfs einen 'Steckbrief' der beteiligten Interessen beizufügen. Aus dem Beitrag von Edda Müller (Vorstandsvorsitzende Transparency International Deutschland): 'Zum Legitimitätsverlust des Parlaments und zur Reputation von Abgeordneten'. Buch 22.3 x 14.1 x 1.0 cm , Velbrück, Velbrück<
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Details of the book - Vom Hund und vom Schwanz: Zum Verhältnis von Exekutive und Legislative
EAN (ISBN-13): 9783942393638
ISBN (ISBN-10): 3942393638
Hardcover
Paperback
Publishing year: 2013
Publisher: Velbrück
100 Pages
Weight: 0,153 kg
Language: deu
Book in our database since 2008-11-15T06:30:18+00:00 (London)
Detail page last modified on 2024-04-18T06:39:43+01:00 (London)
ISBN/EAN: 9783942393638
ISBN - alternate spelling:
3-942393-63-8, 978-3-942393-63-8
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Book author: detlef horster, hörster, hannah arendt
Book title: philosophie, schwanz, von hund hund, hannah arendt, horster
Information from Publisher
Author: Detlef Horster
Title: Vom Hund und vom Schwanz - Zum Verhältnis von Exekutive und Legislative
Publisher: Velbrück
Publishing year: 2013-09-01
DE
Printed / Made in
Weight: 0,153 kg
Language: German
12,80 € (DE)
13,20 € (AT)
Available
BC; B304; PB; Hardcover, Softcover / Politikwissenschaft/Politische Theorien, Ideengeschichte; Politikwissenschaft; Politische Philosophie; Hannah Arendt; Transparency International
Inhalt Joachim Perels Wirtschaftskrise und demokratische Legitimationsformen Christoph Möllers Die missverstandene Gewaltenteilung Birgit Sauer Post- oder Prädemokratie? Die Hartnäckigkeit patriarchaler Politikstrukturen Wolfgang Schäuble Nationale Exekutive und Legislative: Herausforderung Europa 4 Edda Müller Exekutive und Legislative – an der Leine mächtiger Interessen? Diskussion mit Daniela Dahn, Eckart von Klaeden, Edda Müller und Bettina Schausten unter Leitung von Stephan Lohr< to archive...