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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - Tessar, Hans
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Tessar, Hans:

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - hardcover

2010, ISBN: 3704654272

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2010

ISBN: 9783704654274

395 S. gebundene Ausgabe Der Erhaltungszustand des hier angebotenen Werks ist trotz seiner Bibliotheksnutzung sauber. Es befindet sich neben dem Rückenschild lediglich ein Bibliotheksstem… More...

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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation - hardcover

ISBN: 3704654272

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation ab 55 € als gebundene Ausgabe: Zur Beachtlichkei ständiger Vollzugspraxen und höchstger… More...

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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - Hans Tessar
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Hans Tessar:
Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - First edition

2010, ISBN: 9783704654274

Hardcover

und seine Bedeutung für die juristische Interpretation, Buch, Hardcover, 1., Aufl. [PU: Verlag Österreich], Verlag Österreich, 2010

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Details of the book
Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

Details of the book - Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität


EAN (ISBN-13): 9783704654274
ISBN (ISBN-10): 3704654272
Hardcover
Publishing year: 2010
Publisher: Verlag Österreich
395 Pages
Weight: 0,579 kg
Language: ger/Deutsch

Book in our database since 2011-03-14T13:48:52+00:00 (London)
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ISBN/EAN: 3704654272

ISBN - alternate spelling:
3-7046-5427-2, 978-3-7046-5427-4
Alternate spelling and related search-keywords:
Book author: tessa, tessar hans
Book title: stufenbau, autor autor, die bedeutung von bedeutung, die interpretation, autorität und


Information from Publisher

Author: Hans Tessar
Title: Juristische Schriftenreihe; Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - und seine Bedeutung für die juristische Interpretation
Publisher: Verlag Österreich
341 Pages
Publishing year: 2010-04-20
Wien; AT
Printed / Made in
Weight: 0,594 kg
Language: German
55,00 € (DE)
55,00 € (AT)
Available

BB; GB; Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht; Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete; Verstehen; Recht; Recht; Präjudiz; Verfassung

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

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